Jugendschutz & Erziehungsbeauftragung

FSK & Jugendschutz: Wer darf welchen Film zu welcher Uhrzeit besuchen?


Liebe Eltern,

 

Bitte beachten Sie beim Besuch unseres Kinos die für öffentliche Filmvorführungen gültigen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. Dort ist genau geregelt ab welchem Alter und bis zu welcher Uhrzeit von Kindern und Jugendliche Kinovorstellungen allein oder in Begleitung besucht werden dürfen. Genauere Informationen finden Sie hier.

 

Sie haben die Möglichkeit einen Erziehungsbeauftragten ausdrücklich zu benennen, um Ihrem Kind den Besuch in Begleitung einer anderen erwachsenen Person zu ermöglichen. In Begleitung dieses Erziehungsbeauftragten kann Ihr Kind an bestimmten Veranstaltungen teilnehmen. Genauere Informationen finden Sie hier.
Dies betrifft auch den Besuch von Kinovorstellungen für Jugendliche ab 16 Jahren nach 24.00 Uhr.

 

Bitte bedenken Sie beim Erteilen des Erziehungsauftrages:

  • Die erziehungsberechtigte Person muss volljährig sein
  • Die Person muss reif genug sein Ihrem Kind in der Situation verantwortungsvoll die notwendige Unterstützung bieten zu können
  • Beim abendlichen Besuch muss die Heimfahrt Ihres Kindes gewährleistet sein
  • Stellen Sie sicher, dass die erziehungsbeauftragte Person während der Begleitung Ihres Kindes nicht unter Einfluss von Alkohol oder anderen Rauschmitteln steht

Prinzipiell gilt:
Sie tragen weiterhin die volle Verantwortung für Ihr Kind, auch hinsichtlich der Aufsichtspflicht und haftungsrechtlicher Regelungen, wenn Sie einen Erziehungsbeauftragten benennen.

 

Zur Erleichterung stellen wir Ihnen einen Erziehungsauftrag zum Download und Ausdruck zur Verfügung. Bitte legen sie eine Kopie (auch schwarz-weiß) ihres Ausweises bei, um die Unterschrift verifizieren zu können.

 

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Scala Kino Tuttlingen

 

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